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Datenschutzprüfung:

Mit meiner Datenschutzprüfung erhalten Sie eine Analyse des Datenschutz-Status in Ihrem Unternehmen. Alle datenschutzrelevanten Prozesse und Abläufe werden aufgenommen und bewertet. Hierbei ist ein Audit der örtlichen Gegebenheiten notwendig.

Sie erhalten mit dieser Prüfung einen Überblick, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen Ihr Unternehmen bereits erfüllt hat und welche noch erfüllt werden sollten.

 

Datenschutzkonzept:

Bei jedem Unternehmen ist betrieblicher Datenschutz anders definiert, weil immer andere Voraussetzungen vorliegen.

1) Juristisch

muss geklärt werden, welche gesetzlichen Anforderungen für das Unternehmen gelten. Gibt es außer dem BDSG noch andere Gesetze oder Bestimmungen, die zu beachten sind (z.B. Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz)?

2) Der Kundendatenschutz

stellt Fragen nach der Art, dem Wohnsitz Ihres Unternehmens. Wie wird der Kontakt gehalten, welche Marketingmassnahmen sind geplant ? Werden Kundendaten an andere Unternehmen weitergegeben ? Wie sind die Zugriffsregelungen ?

3) Beim Mitarbeiterdatenschutz

wird nach dem Umgang mit der Personalakte gefagt (Bewerbungsunterlagen, Krankheitsdaten, Fehlzeiten). Welche Daten müssen Sie speichern, welche dürfen Sie nicht speichern ? Gibt es Regelungen für die private Nutzung von Telefon und PC ? Werden die Mitarbeiter auf das BDSG verpflichtet ?

4) Die IT-Sicherheit

hängt von Faktoren wie der eingesetzten Hard- und Software, vom Standort des Unternehmens, von der technischen Anbindung des Unternehmens und von der Vergabe von Zugriffsrechten an Mitarbeiter ab. Die Enbtsorgung von Akten und Datenträgern ist ebenfalls zu prüfen.

 Ein vollständiges Datenschutzkonzept sollte sich auch betriebswirtschaftlichen Fragen nach Aufwand und Ertrag stellen. Schutzmassnahmen müssen angemessen und bezahlbar sein, sowohl hinsichtlich technisch-organisatorischer als auch personeller

Fragen.

 

Schulung, Beratung, Unterstützung

Die Schulung der Mitarbeiter gehört zu den zentralen Aufgaben eines Datenschutz-beauftragten und ist deshalb auch im BDSG fest verankert.

Ich unterstütze den internen Datenschutzbeauftrageten oder führe Schulungen im Auftrag Ihres Unternehmens durch. Diese Schulungen werden vorab natürlich individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Verantwortlich für den Datenschutz in einem Unternehmen ist die Geschäftsführung.

In einem kompakten Seminar für das Management lassen sich viele offene Fragen zum Datenschutz klären.

Betriebliche Datenschutzbeauftragte haben aufgrund anderer betrieblicher Aufgaben oftmals nicht ausreichend Zeit, sich um die wichtigen Aufgaben des Datenschutzes zu kümmern, obwohl sie es gerne tun würden.

An dieser Stelle kann ich den betrieblichen DSB hionsichtlich aller Fragen zum Datenschutz unterstützen, sei es beratend oder aktiv, z.B. bei der Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis oder bei der Erstellung eines Datenschutzkonzeptes.

 

 

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Achim Schröder Datenschutzconsulting | info@datenschutzconsulting-taunus.de